Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 21. April 2026 · Prevain UG (haftungsbeschränkt), Köln
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Prevain UG (haftungsbeschränkt), Rudolfplatz 3, 50674 Köln (nachfolgend „Prevain" oder „Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Leistungen in den Bereichen Webentwicklung, Automatisierung, digitales Marketing und Design.
(2) Prevain richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden keine Verträge geschlossen.
(3) Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Prevain ihnen schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Prevain sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sie sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
(2) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder textliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber (auch per E-Mail oder Klick auf den Annahme-Button im Angebots-Portal) und die anschließende Auftragsbestätigung durch Prevain zustande.
(3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Umfang der von Prevain zu erbringenden Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche oder im Vorfeld erörterte Leistungsbestandteile werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Angebot ausdrücklich aufgeführt sind.
(2) Prevain ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer, Freelancer) erbringen zu lassen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
(3) Leistungsbeschreibungen enthalten keine Garantien. Eine Garantie wird nur dann übernommen, wenn sie als solche ausdrücklich schriftlich bezeichnet wird.
(4) Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von Prevain schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder ausbleibende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern verbindliche Fristen entsprechend.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Inhalte (Texte, Bilder, Videos) und Unterlagen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber versichert, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und er berechtigt ist, diese an Prevain zu übertragen bzw. Prevain die Nutzung zu gestatten.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung durch verspätete oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen um den entsprechenden Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
(4) Stellt der Auftraggeber Inhalte oder Zugänge länger als 30 Tage nach Anforderung nicht bereit, ist Prevain berechtigt, bis dahin erbrachte Leistungen abzurechnen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 5 Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(3) Bei einmaligen Leistungen (z.B. Webseiten-Erstellung) ist Prevain berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % bei Auftragserteilung und den Restbetrag nach Fertigstellung in Rechnung zu stellen.
(4) Bei wiederkehrenden Leistungen (z.B. Wartung, Hosting, monatliche Marketing-Retainer) wird die Vergütung jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt.
(5) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) berechnet. Für die zweite Mahnung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5 €, für die dritte Mahnung eine Gebühr von 10 € an.
(6) Prevain ist berechtigt, bei Zahlungsverzug laufende Leistungen (insbesondere Hosting, Wartung, Accounts) bis zum Ausgleich der offenen Forderung einzustellen. Daraus entstehende Schäden gehen zulasten des Auftraggebers.
§ 6 Abnahme
(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind (insbesondere die Erstellung einer Website oder Software), erklärt der Auftraggeber nach Bereitstellung die Abnahme.
(2) Teilabnahmen sind zulässig, wenn das Werk in abgrenzbare Teile geteilt werden kann.
(3) Macht der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung durch Benennung wesentlicher Mängel unmöglich, gilt das Werk als abgenommen.
(4) Die produktive Inbetriebnahme (z.B. Live-Schaltung einer Website) oder die wirtschaftliche Nutzung durch den Auftraggeber gelten als konkludente Abnahme.
§ 7 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Prevain räumt dem Auftraggeber an den im Rahmen des Vertrags erstellten Werken (Designs, Texte, Code) nach vollständiger Bezahlung ein nicht-ausschließliches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein.
(2) Die Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte oder die Einräumung weitergehender Rechte (z.B. Unterlizenzierung, Weiterveräußerung) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ggf. einer Zusatzvergütung.
(3) Prevain behält sich das Recht vor, erstellte Werke als Referenz (z.B. im Portfolio, in Pitch-Präsentationen, auf Social Media) zu verwenden, sofern nicht aus Gründen der Vertraulichkeit etwas anderes vereinbart wurde. Auf berechtigten Wunsch des Auftraggebers werden Referenzen anonymisiert dargestellt.
(4) Für eingesetzte Drittanbieter-Software (z.B. WordPress, Tailwind, Plugins, Schriften, Bildagenturen) gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Prevain weist den Auftraggeber auf laufende Lizenzkosten, falls vorhanden, hin.
(5) Quellcode wird nur dann herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
§ 8 Gewährleistung
(1) Prevain erbringt ihre Leistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Werktagen nach Abnahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
(4) Bei berechtigter Mängelrüge hat Prevain das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Keine Mängel stellen dar: Beeinträchtigungen durch Änderungen am System durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte vom Auftraggeber gelieferte Inhalte, Ausfälle durch Drittanbieter (Hosting-Provider, Mail-Dienste, APIs) oder höhere Gewalt.
§ 9 Haftung
(1) Prevain haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Prevain nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Ausfallschäden, entgangene Nutzung, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Die Haftung aus einem Vertrag ist der Höhe nach auf das vereinbarte Auftragsvolumen begrenzt; bei Dauerschuldverhältnissen auf die innerhalb der letzten 12 Monate gezahlte Vergütung.
(5) Prevain haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit vom Auftraggeber gelieferter Inhalte (Texte, Bilder, Marken). Der Auftraggeber stellt Prevain insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 10 Vertraulichkeit & Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für den vertraglich vereinbarten Zweck zu verwenden.
(2) Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Soweit Prevain bei der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab.
(4) Details zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 11 Laufzeit & Kündigung
(1) Einmalige Leistungen enden mit Fertigstellung und Abnahme.
(2) Dauerleistungen (Wartung, Hosting, Marketing-Retainer) laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums (in der Regel Kalendermonat) gekündigt werden. Abweichende Kündigungsfristen im Angebot gehen vor.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung; wiederholter, wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten; Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit der anderen Partei.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend an [email protected]).
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist. Prevain ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang widerspricht. Auf die Genehmigungswirkung wird im Mitteilungsschreiben gesondert hingewiesen.