Ab dem 2. August 2026 gilt EU-weit die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Sie betrifft nicht nur die großen Tech-Konzerne, sondern jedes Unternehmen, jede Behörde und jeden Selbstständigen, der KI beruflich einsetzt.
Anders als viele annehmen, ist diese Frist nicht dem großen „Digital Omnibus"-Entlastungspaket zum Opfer gefallen. Während die EU die Pflichten für Hochrisiko-KI verschoben hat, kommen die Transparenzregeln nach Artikel 50 der KI-Verordnung wie geplant. Wer KI im Geschäftsalltag nutzt, also für Chatbots, Social-Media-Bilder oder Texte, ist betroffen.
Der Digital Omnibus hat die Frist bestätigt, nicht gekippt
Im Frühjahr 2026 sorgte der „Digital Omnibus on AI" für Verunsicherung, weil diese Änderungsverordnung, die Teile der KI-Regulierung entschärfen sollte. Das Ergebnis (Parlament: 16. Juni 2026, Rat: 29. Juni 2026) ist eindeutig: Die Transparenzpflichten bleiben, nur die Hochrisiko-Pflichten wurden verschoben.
Für die tägliche Marketing- und Kommunikationspraxis heißt das: Es gibt keinen Aufschub. Die Uhr läuft.
Was Artikel 50 verlangt: vier Fallgruppen
Der Kern des Gesetzes unterscheidet, wer die KI einsetzt: den Anbieter (Provider, der das System entwickelt und bereitstellt) und den Betreiber (Deployer, der es beruflich nutzt). Praktisch relevant sind vier Situationen:
Chatbots & KI-Assistenten
Interagiert ein Mensch direkt mit einer KI, muss er informiert werden, etwa mit „Sie chatten mit einem KI-Assistenten". Ausnahme: wenn es offensichtlich ist.
Synthetische Inhalte
Wer KI bereitstellt, die Bild, Audio, Video oder Text erzeugt, muss die Ausgabe maschinenlesbar markieren, per C2PA-Metadaten, Wasserzeichen oder IPTC-Header.
Deepfakes
Täuschend echte KI-Darstellungen von Personen, Orten oder Ereignissen müssen offengelegt werden, auch KI-generierte Testimonials im Marketing.
Texte zu öffentlichem Interesse
KI-Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden, sind zu kennzeichnen.
Die wichtigste Ausnahme: menschliche redaktionelle Kontrolle
Redaktionell geprüft = keine Kennzeichnungspflicht
Wird ein KI-generierter Text vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft und verantwortet, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Wer seine KI-erstellten Blogartikel oder Newsletter vor dem Publizieren lektoriert und freigibt, muss sie nicht als „KI-generiert" markieren.
Weitere Ausnahmen sieht das Gesetz vor:
- Offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke: hier reicht eine abgeschwächte Offenlegung, die den Werkgenuss nicht stört.
- Geringfügige technische Bearbeitungen wie Belichtungskorrektur, Rauschunterdrückung oder Verpixelung.
- Rein private, nicht-berufliche Nutzung: Privatpersonen sind ausgenommen.
Wie richtig gekennzeichnet wird
Die Kennzeichnung erfolgt zweifach: maschinenlesbar (für Plattformen und Suchmaschinen) und sichtbar für Menschen. Akzeptierte Hinweise sind schlicht „KI-generiert" oder „Dieser Inhalt wurde mit KI erstellt". Die Platzierung richtet sich nach dem Medium:
- Texte: am Anfang oder über der Überschrift
- Bilder: kontrastreich in einer Ecke eingebettet, nicht überlagerbar
- Videos: zu Beginn, optional dauerhaft oder im Abspann
- Audio: als Ansage vor dem Inhalt oder in den Metadaten
Wichtig: Die Kennzeichnung muss barrierefrei sein: ausreichende Schriftgröße, klare Sprache, Alt-Texte und ARIA-Attribute. Für die maschinenlesbare Ebene hat sich der offene Industriestandard C2PA Content Credentials durchgesetzt: digital signierte, mit Zeitstempel versehene und manipulationssichere Metadaten, ergänzt durch ein unsichtbares Wasserzeichen, das Kompression, Zuschnitt und Formatwechsel übersteht.
Fristen und Bußgelder
⚠ Empfindliche Sanktionen
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU gelten Erleichterungen, etwa eine vereinfachte Dokumentation. Wer den freiwilligen Verhaltenskodex der EU-Kommission umsetzt, kann sich zusätzlich absichern.
Ihre Checkliste bis August 2026
Die Kennzeichnungspflicht ist kein Grund, auf KI im Marketing zu verzichten, im Gegenteil. Transparent gekennzeichnete Inhalte schaffen Vertrauen. Wer die Prozesse jetzt sauber aufsetzt, ist compliant und hebt sich positiv ab, statt kurz vor der Frist in Hektik zu verfallen.
Quellen
- EU AI-Act: Transparenz- und Kennzeichnungspflichten ab 2. August (IHK Nürnberg)
- Neue Transparenzpflichten ab August 2026 (IHK Köln)
- KI-Kennzeichnungspflicht für Unternehmer (e-recht24)
- Art. 50 Transparenzpflichten tritt in Kraft (Fraunhofer Academy)
- Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab August 2026 (Haufe)
- Was gilt, was verschoben ist (governance-ai-act.de)
- Leitfaden zur Kennzeichnung (Mittelstand-Digital Zentrum Berlin)