Ratgeber

KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was Unternehmen wissen und tun müssen

Prevain Redaktion
· · 8 Min. Lesezeit
EU AI Act · Artikel 50

Ab dem 2. August 2026 gilt EU-weit die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Sie betrifft nicht nur die großen Tech-Konzerne, sondern jedes Unternehmen, jede Behörde und jeden Selbstständigen, der KI beruflich einsetzt.

Stichtag
02
August 2026
Transparenzpflichten treten in Kraft

Anders als viele annehmen, ist diese Frist nicht dem großen „Digital Omnibus"-Entlastungspaket zum Opfer gefallen. Während die EU die Pflichten für Hochrisiko-KI verschoben hat, kommen die Transparenzregeln nach Artikel 50 der KI-Verordnung wie geplant. Wer KI im Geschäftsalltag nutzt – für Chatbots, Social-Media-Bilder oder Texte – ist betroffen.

Der Digital Omnibus hat die Frist bestätigt, nicht gekippt

Im Frühjahr 2026 sorgte der „Digital Omnibus on AI" für Verunsicherung – eine Änderungsverordnung, die Teile der KI-Regulierung entschärfen sollte. Das Ergebnis (Parlament: 16. Juni 2026, Rat: 29. Juni 2026) ist eindeutig: Die Transparenzpflichten bleiben, nur die Hochrisiko-Pflichten wurden verschoben.

Die wichtigsten Fristen im Überblick
2. August 2026 Jetzt relevant
Die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Artikel 50 gelten – Chatbots, KI-Inhalte, Deepfakes.
2. Dezember 2026
Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Wasserzeichen-Kennzeichnung bei Bestandssystemen.
2. Dezember 2027
Pflichten für Hochrisiko-KI (Anhang III) – durch den Digital Omnibus verschoben.
2. August 2028
In Produkte eingebettete Hochrisiko-KI-Systeme.

Für die tägliche Marketing- und Kommunikationspraxis heißt das: Es gibt keinen Aufschub. Die Uhr läuft.

Was Artikel 50 verlangt – vier Fallgruppen

Der Kern des Gesetzes unterscheidet, wer die KI einsetzt: den Anbieter (Provider, der das System entwickelt und bereitstellt) und den Betreiber (Deployer, der es beruflich nutzt). Praktisch relevant sind vier Situationen:

1Anbieterpflicht

Chatbots & KI-Assistenten

Interagiert ein Mensch direkt mit einer KI, muss er informiert werden – etwa „Sie chatten mit einem KI-Assistenten". Ausnahme: wenn es offensichtlich ist.

2Anbieterpflicht

Synthetische Inhalte

Wer KI bereitstellt, die Bild, Audio, Video oder Text erzeugt, muss die Ausgabe maschinenlesbar markieren – per C2PA-Metadaten, Wasserzeichen oder IPTC-Header.

3Betreiberpflicht

Deepfakes

Täuschend echte KI-Darstellungen von Personen, Orten oder Ereignissen müssen offengelegt werden – auch KI-generierte Testimonials im Marketing.

4Betreiberpflicht

Texte zu öffentlichem Interesse

KI-Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden, sind zu kennzeichnen.

Die wichtigste Ausnahme: menschliche redaktionelle Kontrolle

Redaktionell geprüft = keine Kennzeichnungspflicht

Wird ein KI-generierter Text vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft und verantwortet, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Wer seine KI-erstellten Blogartikel oder Newsletter vor dem Publizieren lektoriert und freigibt, muss sie nicht als „KI-generiert" markieren.

Weitere Ausnahmen sieht das Gesetz vor:

  • Offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke – hier reicht eine abgeschwächte Offenlegung, die den Werkgenuss nicht stört.
  • Geringfügige technische Bearbeitungen wie Belichtungskorrektur, Rauschunterdrückung oder Verpixelung.
  • Rein private, nicht-berufliche Nutzung – Privatpersonen sind ausgenommen.

Wie richtig gekennzeichnet wird

Die Kennzeichnung erfolgt zweifach: maschinenlesbar (für Plattformen und Suchmaschinen) und sichtbar für Menschen. Akzeptierte Hinweise sind schlicht „KI-generiert" oder „Dieser Inhalt wurde mit KI erstellt". Die Platzierung richtet sich nach dem Medium:

  • Texte: am Anfang oder über der Überschrift
  • Bilder: kontrastreich in einer Ecke eingebettet, nicht überlagerbar
  • Videos: zu Beginn, optional dauerhaft oder im Abspann
  • Audio: als Ansage vor dem Inhalt oder in den Metadaten

Wichtig: Die Kennzeichnung muss barrierefrei sein – ausreichende Schriftgröße, klare Sprache, Alt-Texte und ARIA-Attribute. Für die maschinenlesbare Ebene hat sich der offene Industriestandard C2PA Content Credentials durchgesetzt: digital signierte, mit Zeitstempel versehene und manipulationssichere Metadaten, ergänzt durch ein unsichtbares Wasserzeichen, das Kompression, Zuschnitt und Formatwechsel übersteht.

Fristen und Bußgelder

⚠ Empfindliche Sanktionen

15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes

Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU gelten Erleichterungen, etwa eine vereinfachte Dokumentation. Wer den freiwilligen Verhaltenskodex der EU-Kommission umsetzt, kann sich zusätzlich absichern.

Ihre Checkliste bis August 2026

1
Bestandsaufnahme: Wo im Unternehmen wird KI eingesetzt – Chatbot, Bildgenerierung, Texterstellung, Video?
2
Chatbot prüfen: Ist der KI-Hinweis klar sichtbar?
3
Redaktionsprozess festlegen: KI-Texte konsequent menschlich prüfen und freigeben – der einfachste Weg, die Kennzeichnung bei Texten zu vermeiden.
4
Bilder & Videos kennzeichnen: Sichtbaren Hinweis plus, wo möglich, C2PA-Metadaten einsetzen.
5
Deepfake-Inhalte markieren: Jede realistische KI-Darstellung von Personen offenlegen.
6
Dokumentieren: Festhalten, welche KI-Systeme wie genutzt werden – als Nachweis bei Prüfungen.

Die Kennzeichnungspflicht ist kein Grund, auf KI im Marketing zu verzichten – im Gegenteil. Transparent gekennzeichnete Inhalte schaffen Vertrauen. Wer die Prozesse jetzt sauber aufsetzt, ist compliant und hebt sich positiv ab, statt kurz vor der Frist in Hektik zu verfallen.

Quellen

Hinweis in eigener Sache: Dieser Beitrag wurde KI-gestützt erstellt und von der Prevain-Redaktion geprüft und freigegeben. Als redaktionell verantworteter Inhalt fällt er unter die oben beschriebene Ausnahme des Artikel 50.

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