Ab dem 2. August 2026 gilt EU-weit die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Sie betrifft nicht nur die großen Tech-Konzerne, sondern jedes Unternehmen, jede Behörde und jeden Selbstständigen, der KI beruflich einsetzt.
Anders als viele annehmen, ist diese Frist nicht dem großen „Digital Omnibus"-Entlastungspaket zum Opfer gefallen. Während die EU die Pflichten für Hochrisiko-KI verschoben hat, kommen die Transparenzregeln nach Artikel 50 der KI-Verordnung wie geplant. Wer KI im Geschäftsalltag nutzt – für Chatbots, Social-Media-Bilder oder Texte – ist betroffen.
Der Digital Omnibus hat die Frist bestätigt, nicht gekippt
Im Frühjahr 2026 sorgte der „Digital Omnibus on AI" für Verunsicherung – eine Änderungsverordnung, die Teile der KI-Regulierung entschärfen sollte. Das Ergebnis (Parlament: 16. Juni 2026, Rat: 29. Juni 2026) ist eindeutig: Die Transparenzpflichten bleiben, nur die Hochrisiko-Pflichten wurden verschoben.
Für die tägliche Marketing- und Kommunikationspraxis heißt das: Es gibt keinen Aufschub. Die Uhr läuft.
Was Artikel 50 verlangt – vier Fallgruppen
Der Kern des Gesetzes unterscheidet, wer die KI einsetzt: den Anbieter (Provider, der das System entwickelt und bereitstellt) und den Betreiber (Deployer, der es beruflich nutzt). Praktisch relevant sind vier Situationen:
Chatbots & KI-Assistenten
Interagiert ein Mensch direkt mit einer KI, muss er informiert werden – etwa „Sie chatten mit einem KI-Assistenten". Ausnahme: wenn es offensichtlich ist.
Synthetische Inhalte
Wer KI bereitstellt, die Bild, Audio, Video oder Text erzeugt, muss die Ausgabe maschinenlesbar markieren – per C2PA-Metadaten, Wasserzeichen oder IPTC-Header.
Deepfakes
Täuschend echte KI-Darstellungen von Personen, Orten oder Ereignissen müssen offengelegt werden – auch KI-generierte Testimonials im Marketing.
Texte zu öffentlichem Interesse
KI-Texte zu gesellschaftlich relevanten Themen, die ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden, sind zu kennzeichnen.
Die wichtigste Ausnahme: menschliche redaktionelle Kontrolle
Redaktionell geprüft = keine Kennzeichnungspflicht
Wird ein KI-generierter Text vor der Veröffentlichung von einem Menschen geprüft und verantwortet, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Wer seine KI-erstellten Blogartikel oder Newsletter vor dem Publizieren lektoriert und freigibt, muss sie nicht als „KI-generiert" markieren.
Weitere Ausnahmen sieht das Gesetz vor:
- Offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke – hier reicht eine abgeschwächte Offenlegung, die den Werkgenuss nicht stört.
- Geringfügige technische Bearbeitungen wie Belichtungskorrektur, Rauschunterdrückung oder Verpixelung.
- Rein private, nicht-berufliche Nutzung – Privatpersonen sind ausgenommen.
Wie richtig gekennzeichnet wird
Die Kennzeichnung erfolgt zweifach: maschinenlesbar (für Plattformen und Suchmaschinen) und sichtbar für Menschen. Akzeptierte Hinweise sind schlicht „KI-generiert" oder „Dieser Inhalt wurde mit KI erstellt". Die Platzierung richtet sich nach dem Medium:
- Texte: am Anfang oder über der Überschrift
- Bilder: kontrastreich in einer Ecke eingebettet, nicht überlagerbar
- Videos: zu Beginn, optional dauerhaft oder im Abspann
- Audio: als Ansage vor dem Inhalt oder in den Metadaten
Wichtig: Die Kennzeichnung muss barrierefrei sein – ausreichende Schriftgröße, klare Sprache, Alt-Texte und ARIA-Attribute. Für die maschinenlesbare Ebene hat sich der offene Industriestandard C2PA Content Credentials durchgesetzt: digital signierte, mit Zeitstempel versehene und manipulationssichere Metadaten, ergänzt durch ein unsichtbares Wasserzeichen, das Kompression, Zuschnitt und Formatwechsel übersteht.
Fristen und Bußgelder
⚠ Empfindliche Sanktionen
Verstöße gegen die Transparenzpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU gelten Erleichterungen, etwa eine vereinfachte Dokumentation. Wer den freiwilligen Verhaltenskodex der EU-Kommission umsetzt, kann sich zusätzlich absichern.
Ihre Checkliste bis August 2026
Die Kennzeichnungspflicht ist kein Grund, auf KI im Marketing zu verzichten – im Gegenteil. Transparent gekennzeichnete Inhalte schaffen Vertrauen. Wer die Prozesse jetzt sauber aufsetzt, ist compliant und hebt sich positiv ab, statt kurz vor der Frist in Hektik zu verfallen.
Quellen
- IHK Nürnberg – EU AI-Act: Transparenz- und Kennzeichnungspflichten ab 2. August
- IHK Köln – Neue Transparenzpflichten ab August 2026
- e-recht24 – KI-Kennzeichnungspflicht für Unternehmer
- Fraunhofer Academy – Art. 50 Transparenzpflichten tritt in Kraft
- Haufe – Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte gilt ab August 2026
- governance-ai-act.de – Was gilt, was verschoben ist
- Mittelstand-Digital Zentrum Berlin – Leitfaden zur Kennzeichnung